Vorvertragliche Informationen - Schneiders Reisen

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Vorvertragliche Informationen

Kontakt
Weitere wichtige Informationen
 
 
Nach den neuen EU-Richtlinien sind wir gemäß Art 250 §§ 3,6 EGBGB verpflichtet Ihnen weitere wichtige Informationen vor Vertragserklärung und mit der Reisebestätigung zu geben:
 
 
Kontaktstelle: Ihr Ansprechpartner während der Reise bzw. vor Ort ist unsere Reiseleitung, welche Sie auf der ganzen Reise begleitet und Ihnen für alle Fragen und wenn Sie Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen zur Seite steht. Wir weisen auf Ihre Pflicht als Reisender hin, dass Sie einen etwaig auftretenden Reisemangel noch auf der Reise uns bzw. der Reiseleitung unverzüglich noch vor Ort anzuzeigen haben. Die Mobilfunk-Nummer Ihrer Reiseleitung erhalten Sie während der Anreise im Bus.
Zentrale Notrufnummer: Bitte nur im Notfall und wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist, verwenden:
                                              +49 (0) 2547 7277;  info@schneiders-reisen.de
Kundengeldabsicherer: Der Sicherungsschein ist vom Insolvenzversicherer HanseMerkur Reiseversicherung AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0) 40/ 53 799 360, Mail: insolvenz@hansemerkur.de ausgestellt und an die Reisebestätigung angefügt.
Beistandspflicht und Verantwortung: Wir sind als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Im beigefügten Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB finden Sie die erforderlichen Informationen.
Reiseerfordernisse/ Pass- und Visumserfordernisse: Wir unterrichten Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung. Für die Reise eines EU Bürgers in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich. Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind jeweilige Besonderheiten zu beachten. Ist ein Visum erforderlich, informieren wir Sie über die Frist für die Beschaffung.
Rücktritt vor Reisebeginn: Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten, vgl. Ziff. 5. der Reisebedingungen.
Abschluss einer Reiseversicherung: Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hingewiesen.
Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden: Sie haben das Recht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn den Vertrag unter Voraussetzung des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Dies muss uns gegenüber schriftlich erfolgen.
Minderjährige Reisende: Bei Minderjährigen, die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, informieren wir darüber, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen hergestellt werden kann; dies gilt nicht, wenn der Vertrag keine Beherbergung des Minderjährigen umfasst.
Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle: Schneider’s Reisen GmbH nimmt nicht an solchen Streitbeilegungsverfahren teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht. OnlineStreitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet.
 
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