Unterrichtung vor Buchung einer Pauschalreise
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Formblatt zur Unterrichtung
des Reisenden bei einer Pauschalreise
nach § 651a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs gültig ab 01.07.2018
Bei der Ihnen angebotenen
Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch
nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Schneider’s Reisen GmbH, von Eichendorff
Str. 23, 48720 Rosendahl trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen
Schneider’s Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die
Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner
Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der
Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen
über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die
ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder
Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter
oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb
einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf
eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden,
wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn
dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens
20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat
der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten
sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter
Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher
Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich
beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche
Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so
sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
(in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn
Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat
und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung
und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß
erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand,
wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in
einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern
einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der
Reisenden gewährleistet. Schneider‘s Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung
mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354
Hamburg, Telefon: +49 (0) 40/ 53 799 360, Mail: insolvenz@hansemerkur.de
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen
Leistungen aufgrund der Insolvenz von Schneider‘s Reisen GmbH verweigert
werden.
Die Webseite,
auf der die „Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht
umgesetzten Form” zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de